für MBE Center in Deutschland (gültig ab 25.05.2018)
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen und in diesen AGB angeführten Leistungen (im folgenden „Vertragsinhalt“) zwischen dem Unternehmer, der das MBE Center betreibt (im folgenden „MBE Center“) sowie Verbrauchern und Unternehmern im Sinne der §§ 13, 14 BGB (im folgenden „Kunde“) sofern nachstehend nichts Abweichendes vereinbart wird.
(2) Die MBE Center werden von unabhängigen Unternehmen betrieben, die durch Franchisevertrag unter der Marke „MBE“ und „Mail Boxes Etc.“ tätig sind. Vertragspartner der Kunden ist nicht die MBE Deutschland GmbH (im folgenden „MBE Deutschland“), als Franchisegeber für Deutschland, sondern der Franchisenehmer, d.h. das jeweils beauftragte MBE Center.
(3) Zu den AGB und damit zum Vertragsinhalt gehören mit subsidiärer Geltung auch alle Nebenbestimmungen, wie z.B. Aushänge, Preislisten, Angebote und Bedienungsanleitungen im MBE Center, die mit der jeweiligen Geschäftsbeziehung im Zusammenhang stehen. Soweit bei der Leistungserbringung Formulare des MBE Centers zu verwenden sind, gilt auch deren Inhalt als Vertragsinhalt.
(4) Die Gültigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB kann nur durch zwingendes Recht oder für den Einzelfall durch eine gesonderte schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden beschränkt oder außer Kraft gesetzt werden.
(5) Nicht Vertragsinhalt werden AGB des Kunden, denen hiermit ausdrücklich widersprochen wird und auf deren Geltung der Kunde hiermit verzichtet. Dies gilt auch bei Kenntnis derselben und dauerhafter Geschäftsbeziehung zwischen dem MBE Center und dem Kunden. Die AGB des Kunden haben nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des MBE Center Geltung. Diese haben im Falle von Widersprüchen der AGB des Kunden zu denen des MBE Centers auch dann nur subsidiäre Geltung gegenüber den AGB des MBE Centers. Der Inhalt von Formularen des Kunden gilt nur bei deren ausdrücklicher schriftlicher Anerkennung durch das MBE Center und nur für den Einzelfall sowie nur subsidiär zu diesen AGB.
(6) Diese AGB liegen in den Geschäftsräumen des MBE Centers zur Einsicht, Kenntnisnahme und Mitnahme für den Kunden aus bzw. sind dem Kunden bei nicht im MBE Center erteilten Aufträgen vorher übermittelt worden. Mit der Auftragserteilung an das MBE Center durch den Kunden wird von ihm ausdrücklich die Kenntnis der AGB und deren Gültigkeit für den Vertragsinhalt bestätigt und bekräftigt. Änderungen oder Ergänzungen der Leistungsbeschreibung sowie dieser AGB nach der Auftragserteilung bleiben vorbehalten und werden wirksam, wenn sie dem Kunden zur Kenntnis gelangt sind.
(7) Im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen zwischen dem MBE Center und dem Kunden gelten diese AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung, sobald der Kunde Gelegenheit zur Einsicht, Kenntnisnahme oder Mitnahme dieser AGB hatte. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bleiben vorbehalten und werden wirksam, wenn sie dem Kunden zur Kenntnis gelangt sind.

2. Vertragsschluss / Auftragserteilung
(1) Die Angebote des MBE Center sind unverbindlich und freibleibend.
(2) Die Erteilung von Aufträgen zur Erbringung von vom MBE Center angebotenen Leistungen und der Erwerb von Waren können mündlich oder schriftlich erfolgen. Die Anmietung von Postfächern muss schriftlich erfolgen.
(3) Mit Auftragserteilung erklärt der Kunde verbindlich, die Ware nach Maßgabe dieser AGB erwerben zu wollen und/oder dass das MBE Center die Leistung nach Maßgabe dieser AGB erbringen soll.

3. Leistungen, Preise, Erfüllungsort, Leistungszeit
(1) Für die Erbringung sämtlicher Leistungen sowie für die Veräußerung von Waren des MBE Center gelten die Preise in den Preislisten und/oder Angeboten des MBE Center.
(2) Überschreitet der Umfang eines Auftrages des Kunden das ursprüngliche Angebot, so gilt sein Auftrag vom MBE Center als angenommen, wenn dieses den geänderten Auftrag ausführt. In diesem Fall kann das MBE Center den zusätzlichen Aufwand auf Basis der Preise des ursprünglichen Angebotes zusätzlich berechnen und der Kunde verzichtet auf ein Rücktrittsrecht. Unterschreitet ein Auftrag des Kunden den Umfang des ursprünglichen Angebotes, so hat das MBE Center die Wahl, den Auftrag unter Abzug des ersparten Aufwandes auf Basis der Preise des ursprünglichen Angebotes auszuführen oder vom Auftrag zurückzutreten, ohne dass aus diesem Rücktritt dem Kunden irgendwelche Ansprüche gegen das MBE Center erwachsen.
(3) Die angegebenen Preise sind ab Auftragserteilung bindend, sofern die Auftragsgrundlagen unverändert bleiben. Der Kunde stimmt entgeltlichen Zusatzleistungen des MBE Centers hiermit zu, wenn diese durch geänderte Auftragsgrundlagen, die in der Sphäre des Kunden entstanden sind, bewirkt werden. Die angegebenen Preise verstehen sich gegenüber Verbrauchern immer inklusive der gesetzlichen Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer, nicht dagegen gegenüber Unternehmern.
(4) Einwendungen wegen eines Abweichens des Inhaltes einer Auftragsbestätigung des MBE Center von der Bestellung des Kunden müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen nach Eingang der Auftragsbestätigung erhoben werden, widrigenfalls gilt der Inhalt der Auftragsbestätigung als vereinbart.
(5) Erfüllungsort für die Lieferung der vom MBE Center erworbenen Waren sowie für die bei dem MBE Center in Auftrag gegebenen Dienstleistungen und sonstigen Leistungen ist der Standort des MBE Center an, das der Auftrag erteilt worden ist.
(6) Feste Lieferzeiten von Waren oder die Erbringung von Leistungen vom MBE Center gelten nur dann als verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(7) Sollte der Kunde von ihm bestellte Waren nicht fristgerecht abholen, ist das MBE Center nach drei Tagen berechtigt, eine Einlagerung auf Gefahr und Kosten des Kunden vorzunehmen.

4. Offsetdruck-, Digitaldruck- und Kopierservice
(1) Das MBE Center veranlasst die Produktion aller Offsetdruck-, Digitaldruck- und Kopieraufträge auf Grundlage der vom Kunden vorgelegten Originalvorlage oder der vom Kunden auf Datenträgern oder via Datenübertragung zur Verfügung gestellten Daten. Das MBE Center wird auf Wunsch und Kosten des Kunden zunächst einen Probedruck erstellen, der von dem Kunden abzunehmen ist. Hat der Kunde den Probedruck zustimmend oder ggf. mit Änderungswünschen abgenommen, wird auf Grundlage des Probedrucks und der ggf. gewünschten Änderungen der Auftrag vom MBE Center ausgeführt. Das MBE Center und der Kunde sind sich einig, dass es aus technischen Gründen zu Abweichungen zwischen den in der Datei des Kunden festgelegten Farben, Gestaltungen, Schriftbildern etc. und den Ausdrucken kommen kann. Nicht mitgelieferte Schriften werden durch ähnliche ersetzt. Deshalb kommen das MBE Center und der Kunde überein, dass Schrift- und geringfügige Farbabweichungen z. B. in der Farbbrillanz oder -reinheit oder deutliche Abweichungen bei farbigen Druckreproduktionen gegenüber Ausdrucken technisch und physikalisch bedingt sowie Deckungsabweichungen bei Vorder- u. Rückseitendruck bis +/- 1,5mm, sowie Mehr- oder Minderlieferungen bis 10 % ohne Anspruch auf Mängelrüge und Preisminderung hingenommen werden müssen.
(2) Abweichungen im verwendeten Druckmaterial sind vom Kunden hinzunehmen, soweit sie sich im Rahmen der in der Papierproduktion bekannten Schwankungen bewegen.
(3) Entwurfs- und Andruckkosten sowie Kosten für Reinzeichnungen werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt und sind nicht in den Lieferpreisen enthalten. Dies gilt auch für Sonderwünsche, die über den üblichen Rahmen hinausgehen (z.B. Anfertigung von Mustern, Konfektionieren der Druckarbeit etc.). Auf Wunsch des Kunden angefertigte Muster und Entwürfe bleiben auch bei Kostenersatz des Kunden jedenfalls im Eigentum des MBE Centers.
(4) Sofern der Kunde nicht die Erstellung eines Probedrucks oder Kontrollvorlagen in digitaler Form wünscht, verwendet das MBE Center solche Daten bzw. Druckvorlagen ohne weitere Prüfung. Jegliche Haftung für die farbliche, bildliche und schriftliche Ausführung und Gestaltung des Endprodukts ist in diesem Fall ausgeschlossen. Gleiches gilt für Abweichungen, die aufgrund des verwendeten Druckverfahrens oder durch die vom Kunden gestellten Daten oder Materialien (z. B. das zu verwendende Papier) technisch bedingt sind.
(5) Das MBE Center haftet nicht für Fehler in Form und Inhalt der Druckdaten oder für Übertragungsfehler.
(6) Der Kunde trägt die Kosten für jede Übertragung seiner Daten. Fordert das MBE Center weitere Unterlagen und Informationen vom Kunden an und ist dieser insoweit säumig, so wird mit den vorhandenen Unterlagen und Informationen die Leistung vom MBE Center soweit wie möglich erbracht. Diese Leistungen sind ohne Anspruch auf Mängelrüge und Preisminderung vom Kunden zu übernehmen.
(7) Der Kunde wird bei Nutzung des Offsetdruck-, Digitaldruck- und Kopierservice nicht gegen geltende Rechtsvorschriften verstoßen. Er stellt insbesondere sicher, dass die von ihm verbreiteten Inhalte keine Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte, Patente, Marken oder sonstige Eigentumsrechte) verletzen, er die geltenden Strafgesetze und Jugendschutzbestimmungen beachtet und insbesondere keine rassistischen, pornografischen, obszönen, beleidigenden oder für Minderjährige ungeeignete
Inhalte verbreitet werden. Er verpflichtet sich des Weiteren, die Privatsphäre Dritter zu beachten, keine unaufgeforderten Massensendungen sowie keine unerbetene Werbung zu verbreiten. Sollte das MBE Center durch Dritte in Anspruch genommen werden, ist der Kunde verpflichtet, das MBE Center von allen Ansprüchen Dritter freizustellen und schad- und klaglos zu halten.

5. Faxservice
(1) Eingehende Telefaxe werden vom MBE Center nicht auf ihren Inhalt überprüft. Jede Haftung des MBE Center für Schäden oder andere Folgen infolge einer nicht zeitgerechten Kenntnisnahme vom Inhalt oder nicht rechtzeitigen Abholung des Telefaxes durch den Kunden ist ausgeschlossen.
(2) Empfangene Telefaxe werden nach Erhalt 30 Tage für den Kunden durch das MBE Center aufbewahrt. In diesem Zeitraum kann der Kunde die Telefaxe entweder abholen oder das MBE Center beauftragen, Telefaxe an den Kunden auf dessen Gefahr und Kosten weiterzuleiten. Erfolgt innerhalb der 30 Tage durch den Kunden keine Reaktion, ist das MBE Center berechtigt, die Telefaxe zu vernichten, wenn das MBE Center den Kunden mit Fristsetzung von 8 Tagen per Telefax oder Email schriftlich zur Abholung unter Androhung der Vernichtung auffordert und der Kunde diese Frist ungenutzt verstreichen lässt.
(3) Versendet das MBE Center im Auftrag des Kunden Telefaxe, kann es nicht gewährleisten, dass das Telefax den Empfänger erreicht, lesbar und vollständig ist. Das MBE Center ist nicht verpflichtet, den Empfänger gesondert, z. B. telefonisch zu informieren, dass an ihn ein Telefax gesendet worden ist.

6. Computerservice
(1) Der Kunde haftet dem MBE Center für sämtliche Schäden, die durch eine Infizierung von Computern des MBE Center aufgrund der Verwendung von Viren verseuchten Dateien des Kunden entstehen, gleichgültig ob der Kunde Kenntnis von dieser Verseuchung hat oder nicht und ob ihn dabei ein Verschulden trifft.
(2) Schäden an den EDV Anlagen und der Software des MBE Center, die durch von den Kunden gesendeten oder empfangenen Daten und/oder Dateien, zur Verfügung gestellten Datenträgern oder falscher Bedienung oder von ihm veranlasste falsche Bedienung im Selfservice entstehen, sind vom Kunden unverzüglich zu ersetzen.
(3) Der Kunde wird bei der Nutzung des Computerservice insbesondere nicht gegen geltende Rechtsvorschriften verstoßen. Er stellt insbesondere sicher, dass die von ihm verbreiteten Inhalte keine Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte, Patente, Marken oder sonstige Eigentumsrechte) verletzen, er die geltenden Strafgesetze und Jugendschutzbestimmungen beachtet und insbesondere keine rassistischen, pornografischen, obszönen, beleidigenden oder für Minderjährige ungeeignete Inhalte verbreitet werden. Er verpflichtet sich des Weiteren, die Privatsphäre Dritter zu beachten, keine unaufgeforderten Massensendungen sowie keine unerbetene Werbung zu verbreiten und alles zu unterlassen, was die Leistung und Verfügbarkeit des vom MBE Center zur Verfügung gestellten Computerdienstes gefährden oder beeinträchtigen könnte.
(4) Der Kunde wird das MBE Center von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen und schad- und
klaglos halten, die u.U. aufgrund der über Computer des MBE Center versendeten oder empfangenen Daten und/oder Dateien von Dritten erhoben werden.
(5) Bei der Inanspruchnahme von EDV-Dienstleistungen des MBE Center ist dem Kunden bewusst, dass technische Datenverarbeitungsanlagen, Computer und deren Programme nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht vollkommen störungsfrei betrieben werden können und im Übrigen zeitweise gewartet werden müssen. Sollten aufgrund von technischen Störungen oder Wartungsarbeiten, auf die das MBE Center selbst keinen Einfluss hat, Nachrichten des Kunden nicht rechtzeitig, verfälscht oder gekürzt weitergeleitet werden und hat diese vorübergehende Unterbrechung oder Beschränkung ihre Ursachen in Störungen oder Wartungsarbeiten, die vom MBE Center nicht zu vertreten sind, wie z.B. höhere Gewalt oder Überlastung des Internetzugangs, ist die Haftung des MBE Center ausgeschlossen.

7. Postfachservice
Diese AGB gelten auch für die Postfachmietverträge, es sei denn diese Bestimmungen widersprechen den Bestimmungen der Postfachmietverträge, dann gelten die Bestimmungen der Postfachmietverträge vorrangig.

8. Mailingservice
Ein Mailing-Auftrag umfasst in der Regel das Vorbereiten von Serienbriefen, Ausdrucken, Verpacken, Adressieren, Sortieren, Falzen, Kuvertieren, Frankieren, Sortieren nach Postleitzahlen und Auflieferung bei einem Briefpostversender. Das MBE Center ist nicht verpflichtet, die eingelieferten Adressen/Dateien und das Material auf Ihre Vollständig-, Richtig- und Verwendbarkeit sowie die Stückzahlen zu überprüfen. Der Kunde allein ist dafür verantwortlich, dass Form und Inhalt des überlassenen Materials nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Das MBE Center ist nicht verpflichtet, vor der Postauflieferung die Einhaltung der jeweiligen Gewichtsgrenzen zur Ausnutzung bestimmter Portogrenzen bzw. der geltenden Postbestimmungen zu überprüfen. Überzählige Materialien werden nur auf ausdrückliche Anforderung des Kunden „unfrei“ zurückgesandt. Das MBE Center ist berechtigt, einen Monat nach der Abwicklung des Auftrages nicht zurückgefordertes überzähliges Material gegen Berechnung zu entsorgen.

9. Versand- und Kurierservice
(1) Bei Versand- oder Kurierdiensten, die das MBE Center selbst oder durch Dritte durchführt, gelten neben diesen AGB auch spezielle Beförderungsbedingungen. Dabei kann es sich insbesondere um die Beförderungsbedingungen des Dritten handeln. Bei Widersprüchen zwischen der Beförderungsbedingungen und diesen AGB, gelten die Beförderungsbedingungen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, dass zu versendende Gut transportgerecht zu verpacken. Das MBE Center ist nicht verpflichtet, die Transportgerechtheit der Verpackung zu prüfen. Hat es Zweifel an der Transportgerechtheit der Verpackung, ist das MBE Center befugt, eine transportgerechte Verpackung kostenpflichtig vorzunehmen. Eine Haftung des MBE Center für mangelhafte Verpackung ist jedoch
ausgeschlossen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich schriftlich, auf besondere Verpackungsanforderungen hingewiesen hat. Für die Frage der Transportgerechtheit der Verpackung sind die Feststellungen des Versandunternehmens maßgeblich, es sei denn der Kunde weist etwas anderes nach.
(3) Unzureichend verpackte Pakete, Kostbarkeiten (wie z.B. Gold, Edelmetalle, Schmuck, Uhren, Antiquitäten, Kunstwerke, Geld, Münzen, Urkunden und Wertzeichnen aller Art etc.) oder Wertpapiere (Schecks, Wechselwertpapiere, Sparbücher, Aktien oder sonstige Sicherheiten), Pakete, deren Inhalt Gefahr oder Nachteile für Personen, Tiere und andere Güter zur Folge haben könnten (wie z.B. gefährliche Güter ), Güter, bei denen die Gefahr besteht, dass sie während des Transportes verderben oder faulen, oder sperrige Güter oder Güter, die bei der Einfuhr in die EU oder nach Deutschland oder Österreich nicht ordnungsgemäß verzollt oder versteuert worden sind, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Der Wert einer Sendung darf den Gegenwert von 50.000 US Dollar nicht überschreiten. Außerdem darf der Wert von Schmuck oder Uhren in einem Paket nicht den Gegenwert von 50.000 US Dollar überschreiten. Der Kunde garantiert, dass er solche Güter nicht versendet und stellt das MBE Center von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei.
(4) Das MBE Center ist berechtigt, zum Transport übergebene Sendungen, zu überprüfen und sie nach eigenem Ermessen zu öffnen. Insbesondere ist das MBE Center berechtigt, Sendungen stichprobenartig zu öffnen, um zu prüfen, ob eine Sendung diesen und auch den AGB eines Drittunternehmers entsprechen. Das MBE Center ist berechtigt, nach eigenem Ermessen den Versand abzulehnen.
(5) Der Kunde wird auf Anforderung des MBE Centers alle für die Versendung und den Transport erforderlichen und nützlichen Informationen und Unterlagen jederzeit und kurzfristig zur Verfügung stellen. Das MBE Center ist berechtigt, auf dem Paket und auf den dazugehörigen Geschäftsunterlagen für den Versand dienliche Hinweise anzubringen, ohne dass daraus für den Kunden Ansprüche auf eine bestimmte Beförderung oder Beförderungsleistung entsteht. Ein Anspruch des Kunden auf bestimmte Zustellungsmodalitäten, (z.B. Termin, Transportart, Personenausschließlichkeit, etc.) besteht nur, wenn dies separat mit dem MBE Center schriftlich vereinbart oder von diesem ausdrücklich schriftlich anerkannt worden ist.
(6) Der Kunde haftet alleine für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm übergebenen Daten für die Versendung der Güter und wird das MBE Center hinsichtlich sämtlicher Ansprüche Dritter freistellen und schad- und klaglos halten, die auf Grund unrichtiger und/oder unvollständigen Angaben des Kunden und der damit zusammenhängenden Beförderung geltend gemacht werden. Der Kunde hält das MBE Center auch schad- und klaglos und stellt es hinsichtlich sämtlicher Ansprüche Dritter frei, wenn die Annahme und/oder Zustellung der Sendung vom Empfänger verweigert wird, dieser nicht vorgefunden werden kann oder unrichtig und unvollständig bezeichnet worden ist.
(7) Falls das MBE Center ein Paket nicht in Übereinstimmung mit den allgemeinen Beförderungsbestimmungen des MBE Centers oder mit den allgemeinen Beförderungsbestimmungen des vom MBE Center beauftragten Unternehmens an den Adressaten zustellen kann, ist das MBE Center berechtigt, nach eigenem Ermessen über das Paket auf Kosten des Kunden zu verfügen oder es unter Berechnung aller Kosten, Abgaben und Gebühren an den Kunden zurückzusenden (inkl. evtl. zusätzlich anfallender Verzollungskosten). Das MBE Center darf vorstehende Rechte nicht willkürlich ausüben. Der Kunde verpflichtet sich, auf Anforderung des MBE Centers erforderliche Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
(8) (a) Sofern zwingendes nationales oder internationales Recht gilt, wird die Haftung des MBE Centers gemäß diesen gesetzlichen Bestimmungen geregelt und beschränkt. Im internationalen Luftverkehr gelten die Beschränkungen des Warschauer Abkommens, sofern nicht das Montrealer Übereinkommen einschlägig ist. (b) Soweit Bestimmungen gem. Ziffer 9 (8) (a) nicht gelten, wird die Haftung durch die vorliegende Beförderungsbedingungen geregelt. Maßgeblich ist jeweils das Land, in dem die Sendung dem MBE Center zum Versand übergeben wurde. In Deutschland beträgt die Haftung für Verlust oder Beschädigung bis maximal EUR 510 pro Sendung oder SZR 8,33 für jedes Kilogramm, je nachdem welcher Betrag höher ist. In Österreich haftet das MBE Center bei Verschulden für nachgewiesene direkte Schäden bis zu einer Höhe von maximal EUR 85 pro Sendung oder dem nach § 54 AÖSp ermittelten Betrag, je nachdem welcher Betrag höher ist. Bei Teilverlusten oder -beschädigungen wird das Gewicht des entwerteten Teils der Sendung zugrunde gelegt. Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse gelten nicht, wenn der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die das MBE Center, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass der Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen haben. Unabhängig von den vorstehenden Regelungen wird die Haftung im internationalen Luftverkehr abschließend durch Art. 22 des Montrealer Übereinkommens beschränkt. Art. 25 des Montrealer Übereinkommens ist ausgeschlossen. Ziffer 27 ADSp findet keine Anwendung. (c) Hat der Anspruchsberechtigte (oder eine Person, von der er sein Anspruchsrecht ableitet) die Entstehung des Schadens verursacht oder dazu beigetragen, kann die Haftung des MBE Centers reduziert oder aufgehoben werden. (d) Beim Versand als Wertpaket wird die Haftungsgrenze nach Ziffer 9 (3) durch korrekte Deklaration des Wertes der Sendung und durch Zahlung eines Zuschlages auf das an das MBE Center entrichtete Entgelt auf den deklarierten Wert angehoben. In keinem Fall dürfen die in Ziffer 9 (3) festgesetzten Werte überschritten werden. Der Versender erklärt durch Unterlassung einer Wertdeklaration, dass sein Interesse an den Gütern die in Ziffer 9 (3) genannte Grundhaftung nicht übersteigt. (e) Das MBE Center haftet soweit gesetzlich zulässig nicht für indirekte Schäden und Folgekosten wie z.B. rein wirtschaftliche Verluste, Gewinneinbußen, Verlust von Geschäftsgelegenheiten oder Umsatzverluste sowie Aufwendungen für Ersatzvornahme. Die Haftung des MBE Centers für Schäden durch Überprüfen einer Sendung nach Ziffer 9 (4) ist ausgeschlossen. Das MBE Center haftet nicht für Schäden oder Verlust, falls dies auf Mängel der vom Versender verwendeten Verpackung zurückzuführen ist und nicht für Schäden an der Verpackung oder Verlust derselben.
(9) In Fällen, in denen das MBE Center nachvollziehbar vertretbare Anweisungen von Kontrollbehörden befolgt, ist keine Haftung des MBE Center gegenüber dem Kunden gegeben, selbst wenn die entsprechenden Anweisungen nicht mit den anwendbaren Vorschriften vereinbar scheinen oder sind.
(10) Der Kunde sichert zu, dass die Beförderung auch von besonderen Gütern keine besondere Handhabung bei der Beförderung erfordert, die über die bei MBE Center übliche Handhabung und Sorgfalt hinausgeht. Besondere Güter werden innerhalb des MBE Center Systems wie andere Versandstücke behandelt (beispielsweise gibt es keine Trennung von anderen Gütern, die Beförderung kann verzögert werden, Verpackungen können auf dem Boden oder draußen abgestellt werden). Beschädigungen, die durch den ordnungsgemäßen und üblichen Transport bzw. die Verladung bedingt sind, begründen keinesfalls Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche gegenüber dem MBE Center.
(11) Das MBE Center wird hiermit bevollmächtigt, die Verzollung stellvertretend für den Kunden durchzuführen bzw. diese durch Dritte durchführen zu lassen. Unabhängig davon ist die Einhaltung von Zollvorschriften ausschließlich Angelegenheit des Kunden. Der Kunde wird dem MBE Center auf erste Anforderung Kosten, Abgaben und Gebühren, die im Zusammenhang mit der Verzollung entstehen erstatten oder auf Aufforderung einen ausreichenden Vorschuss darauf an das MBE Center zahlen. Sofern nicht ausdrücklich vom Kunde gewünscht, wird das MBE Center keine Sendungen verzollen, deren Absende- und Bestimmungsort in demselben Zollgebiet liegen. Das MBE Center übernimmt keine Verantwortung für die Zollfreiheit jeglicher Sendungen.
(12) Das MBE Center unternimmt keine besonderen Maßnahmen zum Schutz verderblicher Güter gegen Hitze oder Kälte. Derartige Güter werden auf alleiniges Risiko des Kunden transportiert. Das MBE Center behält sich vor, verdorbene Güter zu entsorgen.
(13) Der Kunde garantiert, dass kein Gefahrgut zum Versand kommt, es sei denn, die Parteien haben eine besondere schriftliche Vereinbarung dazu getroffen.
(14) Falls eine Geld-zurück-Garantie gegeben wurde, gilt diese insbesondere dann nicht, wenn eine Verzögerung auf eine Handlung des Zolls zurückzuführen ist.
(15) Mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist verjähren Ansprüche aus einer Leistung, die den Vorschriften dieses Abschnitts „Versand- und Kurierservice“ unterliegen, sofern deutsches Recht Anwendung findet, abweichend von §§ 463, 439 HGB innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB von drei Jahren; die Verjährung dieser Ansprüche beginnt nach Maßgabe des § 199 Abs. 1 BGB.(16) Die Vorschriften dieses Abschnitts „Versand- und Kurierservice“ und nach ihrer Maßgabe abgeschlossene Verträge unterliegen den Gesetzen des Landes, in dem das mit der Versendung beauftragte MBE Center seinen Sitz hat. Gerichtstand für Kaufleute ist jeweils der Sitz des mit der Versendung beauftragten MBE Centers.

10. Verpackungsservice
Das MBE Center verpackt auf gesonderten Auftrag des Kunden Waren und Güter, die für den Transport vorgesehen sind. Für die zu erbringenden Verpackungsleistungen wird das MBE Center nach beliebigem Ermessen, je nach Empfindlichkeit des Verpackungsgutes eine handelsübliche, beanspruchungsgerechte Verpackung verwenden. Eine Haftung des MBE Center für mangelhafte Verpackung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich schriftlich auf besondere Verpackungsanforderungen hingewiesen hat.

11. Vergütung
(1) Sämtliche Zahlungen, einschließlich Porti und andere Zahlungen, die das MBE Center an Subunternehmer zu bezahlen hat, sind bar und ohne jeden Abzug bei Auftragserteilung, spätestens bei Übergabe der bestellten Waren oder bei Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen an das MBE Center zu leisten. Bei Rechnungsstellung durch das MBE Center ist die Zahlung sofort fällig. Wird für eine Forderung des MBE Center Raten- oder Teilzahlung vereinbart und gerät der Kunde mit einer Raten- oder Teilzahlung in Verzug, wird der ausstehende Betrag insgesamt zur sofortigen Zahlung fällig.
(2) Bei jeglichem Zahlungsverzug hat der Kunde dem MBE Center die Kosten, Abgaben und Gebühren für Mahnung und Eintreibung der Forderung zu ersetzen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch das MBE Center anerkannt wurden.
(4) Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

12. Gefahrübergang
(1) Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.
(2) Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über.
(3) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. Im Übrigen gelten im Falle des Annahmeverzuges die gesetzlichen Vorschriften.


13. Eigentumsvorbehalt
(1) Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich das MBE Center das Eigentum an einer veräußerten und ggf. gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
(2) Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich das MBE Center das Eigentum an einer veräußerten und ggf. gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung aller, auch künftiger Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Jedenfalls gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt vereinbart, wonach der Kunde die veräußerte Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, sie jedoch nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen darf. Alle dem Kunden aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen einschließlich aller Nebenrechte tritt der Kunde hiermit an das MBE Center zur Sicherheit ab. Der Kunde hat jedenfalls diese Abtretung in seinen Geschäftsunterlagen zur Kenntnis seiner Geschäftspartner zu vermerken und entsprechend auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.

14. Haftung
(1) Für leicht fährlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet das MBE Center nur im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren, vertragstypischen Schaden. Bei Mailing-/Versand- und Kurierleistungen des MBE Center ist die Haftung für Verlust oder Beschädigung begrenzt auf nachgewiesene direkte Schäden bis maximal 510 EUR pro Sendung oder 8,33 SZR für jedes Kilogramm, je nachdem welcher Betrag höher ist; bei Teilverlusten oder -beschädigungen wird das Gewicht des betroffenen Teils der Sendung zugrunde gelegt.
(2) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in den vorstehenden Absätzen vorgesehen ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen.
(3) Für jegliches Material, das vom Kunden dem MBE Center beigestellt wird, übernimmt das MBE Center keinerlei Haftung. Dieses Material befindet sich auf Gefahr und Kosten des Kunden im MBE Center. Das MBE Center trifft keine Haftung bei Verlust oder Beschädigung des Materials. Der Kunde hat auf Aufforderung binnen angemessener Frist diese Materialien wieder abzuholen, andernfalls können sie auf Kosten des Kunden ausgelagert werden.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nach Grund und Höhe auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen des MBE Center.

15. Gewährleistung
(1) Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
(2) Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware, die herzustellende oder zu erzeugende bewegliche Sache beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen dem gezahlten Entgelt und dem Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn das MBE Center die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
(3) Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung/Übergabe der Ware, für Verbraucher zwei Jahre ab Ablieferung/Übergabe der Ware.
(4) Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
(5) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch das MBE Center nicht, es sei denn es wird schriftlich etwas Abweichendes vereinbart. Herstellergarantien bleiben unberührt.

17. Schlussbestimmungen
(1) Der Kunde ist in Kenntnis, dass einzelne Leistungen nicht vom MBE Center selbst, sondern von befugten Dritten im Auftrag des MBE Center für den Kunden erbracht werden (z.B. Offsetdruck, Digitaldruck, Versand- und Kurierdienste etc.). Der Kunde stimmt der Leistungserbringung durch den jeweils vom MBE Center beauftragten Dritten und dessen Hilfsorganen zu. Es gelten subsidiär zu diesen AGB zwischen dem Kunden und dem MBE Center auch die AGB des jeweiligen Dritten als Vertragsinhalt, was der Kunde mit dem Auftrag an das MBE Center auch bestätigt und bekräftigt. Nachrangig zu diesen AGB und allfälligen AGB des Dritten gelten zwischen dem Kunden und dem MBE Center für Leistungen, die dem grafischen Gewerbe zuzuordnen sind, die jeweils kundgemachten AGB für das grafische Gewerbes und für Leistungen, die dem Fracht- und Speditionsgewerbe zuzuordnen sind, die „ADSp“ in der jeweils gültigen Fassung.
(2) Änderungen, Ergänzungen, die die Geschäftsbeziehung des Kunden und des MBE Center betreffen, bedürfen der Schriftform und betreffen nur den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall, sofern nichts anderes vereinbart ist. Das Schriftlichkeitsgebot gilt ebenso für die Vereinbarung über das Abgehen dieses Formerfordernisses.
(3) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt deutsches Recht ohne die Bestimmungen des deutschen Internationalen Privatrechts, es sei denn aus vorstehender Ziffer 9 ergibt sich etwas anderes Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
(4) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des MBE Center, an das der Auftrag erteilt worden ist.
(5) Sollte eine der gegenwärtigen oder zukünftigen Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. In diesem Fall ist die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten Regelungszielen am nächsten kommt. Gleiches gilt für die Auslegung von Vertragsinhalten, die nicht in diesen AGB und den subsidiär geltenden Bestimmungen ausdrücklich geregelt sind und die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken.